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   VG Neustadt, 29.06.2015 - 1 L 437/15.NW   

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https://dejure.org/2015,16992
VG Neustadt, 29.06.2015 - 1 L 437/15.NW (https://dejure.org/2015,16992)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29.06.2015 - 1 L 437/15.NW (https://dejure.org/2015,16992)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29. Juni 2015 - 1 L 437/15.NW (https://dejure.org/2015,16992)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Fahrerlaubnisentziehung, Voreintragungen, Tilgungsfrist, Verwertungsverbot, VG Neustadt

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 73 FeV, § 28 StVG, § 29 Abs 1 S 1 StVG, § 3 Abs 3 VwVfG
    Entzug der Fahrerlaubnis; Zuständigkeit nach Umzug des Betroffenen; Löschung der Tat im Fahreignungsregister

  • verkehrslexikon.de

    Zeitablauf nach behauptetem Abstinenzbeginn nach früherem Drogenkonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortführung eines Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens nach dem Umzug des Betroffenen in den Zuständigkeitsbereich einer anderern Fahrerlaubnisbehörde

  • esovgrp.de

    FeV § 73,StVG § 28,StVG § 29,VwVfG § 3,VwVfG § 3 Abs 3
    Anordnung, Behörde, Betäubungsmittel, BTM, Drogen, Eintragung, Entziehung, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisbehörde, Fahrerlaubnisrecht, Gutachten, Konsum, medizinisch-psychologische Untersuchung, MPU, örtliche Zuständigkeit, Tilgung, Umzug, Verkehrszentralregister, ...

  • ra.de
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - zuständige Behörde nach Umzug des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrerlaubnis: Zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei Umzug während laufendem Verfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Entziehung der FE, denn: Getilgt ist getilgt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis und früherer Drogenkonsum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine aktuelle Berücksichtigung früheren Drogenkonsums bei erfolgter Tilgung der Eintragung im Verkehrszentralregister

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine aktuelle Berücksichtigung früheren Drogenkonsums bei erfolgter Tilgung der Eintragung im Verkehrszentralregister

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2015 - 1 L 437/15
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass weder hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis - ohne vorherige medizinisch-psychologische Begutachtung - (VGH BW, Beschluss vom 7.4.2014 - 10 S 404/14), noch bei vorgeschalteter Anordnung einer MPU ein Automatismus dergestalt greift, dass mit Ablauf eines Jahres seit der behaupteten Abstinenz (wieder) von der Fahreignung auszugehen ist (BVerwG, Urteile vom 9.6.2005 - 3 C 25.04 und 3 C 21.04).

    Dabei kommt eine generalisierende Betrachtung nicht in Frage; insbesondere besteht entgegen der Darstellung des Antragstellers auch keine Verwertungsgrenze, wenn seit der behaupteten Drogenabstinenz 15 Monate vor Anordnung einer MPU verstrichen sind (BVerwG, 3 C 25.04).

    Dahinstehen kann weiter, ob im vorliegenden Fall der behauptete einmalige Konsum durch den Antragsteller, die Behauptung der Drogenabstinenz seit über zwei Jahren, die nach Aktenlage seitdem unauffällige Teilnahme des Antragstellers am motorisierten Fahrzeugverkehr sowie die Vorlage eines Drogenscreenings für sich genommen genügen, um im Rahmen der gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung (BVerwG, 3 C 25.04) einer Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung entgegenzustehen.

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2015 - 1 L 437/15
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass weder hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis - ohne vorherige medizinisch-psychologische Begutachtung - (VGH BW, Beschluss vom 7.4.2014 - 10 S 404/14), noch bei vorgeschalteter Anordnung einer MPU ein Automatismus dergestalt greift, dass mit Ablauf eines Jahres seit der behaupteten Abstinenz (wieder) von der Fahreignung auszugehen ist (BVerwG, Urteile vom 9.6.2005 - 3 C 25.04 und 3 C 21.04).

    Denn die damit vom Gesetzgeber festgelegte Frist, nach deren Ablauf frühere Eintragungen der hier in Rede stehenden Art einem Verwertungsverbot unterliegen, bindet auch die Fahrerlaubnisbehörde (BVerwG, 3 C 21.04).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2015 - 1 L 437/15
    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass weder hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis - ohne vorherige medizinisch-psychologische Begutachtung - (VGH BW, Beschluss vom 7.4.2014 - 10 S 404/14), noch bei vorgeschalteter Anordnung einer MPU ein Automatismus dergestalt greift, dass mit Ablauf eines Jahres seit der behaupteten Abstinenz (wieder) von der Fahreignung auszugehen ist (BVerwG, Urteile vom 9.6.2005 - 3 C 25.04 und 3 C 21.04).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2015 - 1 L 437/15
    Mit der Tilgung der Eintragung gilt, dass sich der Betroffene im Rechtssinne bewährt hat (OVG RP, Beschluss vom 23.6.2010 - 10 B 11226/09).
  • VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029

    Entziehung der Fahrerlaubnis - PMU-Gutachten

    Auszug aus VG Neustadt, 29.06.2015 - 1 L 437/15
    Hierzu hat die Antragsgegnerin zutreffend auf die Entscheidung des VGH Bayern (Beschluss vom 20.2.2007 - 11 CS 06.2029) verwiesen, wonach die Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze insoweit neben § 73 FeV anwendbar sind.
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